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   OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 5 U 98/08   

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https://dejure.org/2008,5283
OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 5 U 98/08 (https://dejure.org/2008,5283)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.09.2008 - 5 U 98/08 (https://dejure.org/2008,5283)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. September 2008 - 5 U 98/08 (https://dejure.org/2008,5283)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Bestreiten des Ursachenzusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschädigung trotz Anerkennung eines bestimmten Invaliditätsgrades

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 GUB 95; § 781 BGB
    Prozessuale Folgen der Regulierung eines Versicherungsfall unter Anerkennung eines bestimmten Invaliditätsgrades

  • IWW
  • Judicialis

    GUB 95 § 11; ; BGB § 781

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung: Zusammenhang zwischen Ereignis & Schädigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 95 § 11
    Der Versicherer kann im Prozess trotz erfolgter Zahlung einer Invaliditätsentschädigung den Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschädigung bestreiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GUB 95 § 11; BGB § 781
    Rechtsfolgen der Bereitschaft des privaten Unfallversicherers zur Regelung eines Versicherungsfalls; Berufung auf das Fehlen des Ursachenzusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozessuale Folgen der Regulierung eines Versicherungsfall unter Anerkennung eines bestimmten Invaliditätsgrades

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1395
  • VersR 2009, 247
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 5 U 98/08
    Diese Schreiben können jedoch nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden, da es sich ersichtlich um Erklärungen handelt, die die Beklagte auf der Grundlage von § 11 GUB 95 abgegeben hat (vgl. BGHZ 66, S. 250, 256 f.).

    Eine solche Erklärung stellt regelmäßig einen einseitigen Bescheid, nämlich eine tatsächliche Auskunft des Versicherers über die Zahlungsbereitschaft, und kein Vertragsangebot dar (BGHZ 66, S. 250, 257).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66, S. 250, 254 f.) kann die Meinungsäußerung des Versicherers als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" eine Umkehr der Beweislast bewirken oder ein Indiz darstellen, das durch den Beweis der Unrichtigkeit des Anerkannten entkräftet werden kann.

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 5 U 224/11

    Private Unfallversicherung: Rechtsnatur einer Regulierungsmitteilung

    Ein solches Anerkenntnis beinhaltet regelmäßig aber lediglich eine Mitteilung an den Versicherungsnehmer, in welchem Umfang Ansprüche als berechtigt angesehen und entsprechend reguliert werden sollen (vgl. BGH, Urt. v. 24.3.1976 - IV ZR 222/74 - VersR 1977, 471: einseitige Meinungsäußerung und Information; KG, Berlin, RuS 2011, 350; OLG Oldenburg, VersR 2009, 247; OLG Hamm, VersR 2005, 346; Jacob, Rückforderung von Versicherungsleistungen in der privaten Unfallversicherung, VersR 2010, 39; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 187 Rdn. 6: einseitige Absichtserklärung; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., § 187 Rdn. 1; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., Ziff. 9 AUB 2010 Rdn. 2).

    der Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Erklärung fällig werdenden - Versicherungsleistungen verlangt (vgl. zur Beweislast bei Rückforderung: OLG Oldenburg, VersR 2009, 247; OLG Hamm, VersR 2006, 1674; Jacob, Rückforderung von Versicherungsleistungen in der privaten Unfallversicherung, VersR 2010, 39; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., Ziff. 9 AUB 2010 Rdn. 2; Knappmann in Prölss/Martin, aaO., § 187, Rdn. 6).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2011 - 3 U 84/07

    Anwendung österreichischen Rechts auf Ferienwohnrechte in einer österreichischen

    Welcher von beiden Theorien der Vorzug zu geben wäre, kann für die Entscheidung des hier vorliegenden Rechtsstreits offen bleiben, weil unabhängig davon stets das österreichische Recht einschlägig ist (ebenso OLG Brandenburg [5. Zivilsenat], Urt. v. 05.03.2009 - 5 U 98/08, Kopie GA III 555 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2018 - 24 U 15/18

    Rechtsnatur von Erklärungen des privaten Unfallversicherers im Rahmen der

    Hierbei handelt es sich nicht um ein deklaratorisches Anerkenntnis, denn eine derartige Erklärung enthält regelmäßig nur eine (nachrichtliche) Mitteilung an den Versicherungsnehmer, in welchem Umfang Ansprüche als berechtigt angesehen und entsprechend reguliert werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74, Rz. 23; OLG Saarbrücken, Urteil vom Urteil vom 25. Februar 2013, aaO, Rz. 44; Kammergericht, Urteil vom 11. April 2011 - 22 U 1/10, Rz. 21f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2008 - 5 U 98/08, Rz. 7ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 2004 - 20 U 15/04; Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 187 Rn. 1; Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 187 Rn. 6 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2019 - 24 U 15/18

    Erklärungen des Versicherers sind kein Schuldanerkenntnis!

    Hierbei handelt es sich nicht um ein deklaratorisches Anerkenntnis, denn eine derartige Erklärung enthält regelmäßig nur eine (nachrichtliche) Mitteilung an den Versicherungsnehmer, in welchem Umfang Ansprüche als berechtigt angesehen und entsprechend reguliert werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74, Rz. 23; OLG Saarbrücken, Urteil vom Urteil vom 25. Februar 2013, aaO, Rz. 44; Kammergericht, Urteil vom 11. April 2011 - 22 U 1/10, Rz. 21 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2008 - 5 U 98/08, Rz. 7ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 2004 - 20 U 15/04; Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 187 Rn. 1; Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 187 Rn. 6 mwN).
  • LG Dortmund, 28.01.2010 - 2 O 235/09

    Möglichkeit der Leistungskürzung eines Unfallversicherers bei unfallbedingten

    Denn nach ganz herrschender Meinung -zurückgehend auf BGH VersR 1977, 471- stellt die Leistungszusage in der Unfallversicherung kein Anerkenntnis des Versicherers dar, so dass er ohne Weiteres in der Lage ist, unberechtigt erbrachte Leistungen zurückzufordern (OLG Oldenburg r+s 2008, 524 und VersR 1998, 1274; OLG Frankfurt r+s 2002, 85; OLG Schleswig VersR 1995, 825; Jacob VersR 2010, 39).
  • OLG Köln, 23.11.2012 - 20 U 163/12

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für die Lockerung einer

    Deshalb ist sie nicht gehindert, die Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitsbeschädigung zu bestreiten (so auch OLG Oldenburg r + s 2008, 524, 525).
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